Zwangsvollstreckung¶
Im Akten-Tab „Zwangsvollstreckung" erzeugen Sie die amtlichen Vordrucke der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) in der Fassung ab 01.10.2026.
Der Tab erstellt ausschließlich die Formulare selbst. Er übernimmt keinen Versand, keine Fristen und keine Wiedervorlagen. Das erzeugte PDF legt er als Dokument in der Akte ab; von dort aus versenden Sie es wie gewohnt über den Postausgang.
Formulare in der Akte¶
Die Liste zeigt alle für die Akte erzeugten Formulare mit Bezeichnung, Art, Zeitpunkt der letzten Änderung und Stand (Entwurf oder bereits als Dokument erzeugt). Je Formular stehen folgende Aktionen zur Verfügung:
- PDF öffnen – zeigt das zuletzt in der Akte abgelegte Dokument.
- Bearbeiten – öffnet den Assistenten erneut mit den gespeicherten Angaben.
- Als Grundlage verwenden – öffnet den Assistenten mit einer Kopie der Angaben als neuen Entwurf desselben Formulartyps; das ursprüngliche Formular bleibt unverändert.
- Als Grundlage für PfÜB – nur bei einem Vollstreckungsauftrag (GV): öffnet den Assistenten „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen" mit einer Kopie von Gläubiger, Schuldner, Titel und Forderungsaufstellung als neuen PfÜB-Entwurf.
- Löschen – entfernt nur den Datensatz des Formulars. Ein bereits in der Akte abgelegtes PDF bleibt erhalten.
Assistent „Gerichtsvollzieher beauftragen"¶
Über die Schaltfläche „Gerichtsvollzieher beauftragen" öffnen Sie einen Assistenten mit acht Schritten. Ihre Eingaben werden fortlaufend zwischengespeichert; Sie können den Assistenten jederzeit schließen und über „Bearbeiten" fortsetzen.
Schritt 1 – Gläubiger¶
Erfassen Sie die Gläubiger sowie die Kontaktdaten des Auftraggebers, ein etwaiges SEPA-Lastschriftmandat bzw. eine Kostenbefreiung und die Bankverbindung für die Weiterleitung eingezogener Beträge. Die Gläubiger der Akte sind bereits vorbelegt; weitere Beteiligte der Akte können Sie direkt übernehmen.
Die Kanzlei ist bei jedem Gläubiger standardmäßig als Bevollmächtigter
eingetragen (auch bei später hinzugefügten oder übernommenen Gläubigern).
Der zugeklappte Bereich „Bevollmächtigter –
Als Bankverbindung schlägt der Assistent das Fremdgeldkonto der Kanzlei vor (Einstellungen → Kanzleikonten, Kennzeichen „Fremdgeldkonto"); ist keines aktiv, das erste aktive Geschäfts-/Honorarkonto.
Schritt 2 – Schuldner¶
Erfassen Sie die Schuldner; auch hier sind die Schuldner der Akte vorbelegt und weitere Beteiligte übernehmbar. Beim Schuldner kommen Geburtsdatum und Geburtsort hinzu.
Zu jeder Partei (Gläubiger wie Schuldner) lassen sich zusätzlich ein gesetzlicher Vertreter, ein weiterer gesetzlicher Vertreter, ein gerichtlich bestellter Betreuer, eine vertretungsberechtigte Firma oder Funktion sowie ein Bevollmächtigter hinterlegen; ein ausgefüllter Bereich zeigt den Namen bereits im zugeklappten Zustand.
Zu Ziffer
Die Felder „Zu Ziffer" des Vordrucks meinen die laufende Nummer der Partei (Gläubiger 1, 2, …; Schuldner 1, 2, …; Titel 1, 2, …). Der Assistent belegt sie automatisch vor und führt sie beim Umsortieren oder Entfernen nach: die Ziffer der Partei selbst immer, „Vertretung – zu Ziffer", sobald ein Vertreter, Betreuer oder eine Firma/Funktion eingetragen ist, und die Ziffer des Bevollmächtigten, sobald einer eingetragen ist. Ändern Sie eine Ziffer von Hand, bleibt Ihr Wert stehen. In den Modulen mit Schuldnerbezug (Schritt 6) wird die Ziffer des Schuldners vorgeschlagen, wenn es genau einen Schuldner gibt.
Das amtliche Formular hat nur einen Platz für den Gläubiger und einen Platz für den Schuldner. Tragen Sie mehrere Gläubiger oder Schuldner ein, gibt der Assistent alle weiteren Personen vollständig auf einem Anlagenblatt aus – Sie verlieren dadurch keine Angaben.
Schritt 3 – Titel¶
Erfassen Sie die Vollstreckungstitel. Sie können einen Titel aus dem letzten Formular dieser Akte oder aus einem verknüpften Mahnverfahren übernehmen; beim Übernehmen aus einem Mahnverfahren bietet der Assistent zusätzlich an, dessen Schuldnerangaben zu übernehmen.
Das amtliche Formular hat zwei Plätze für Vollstreckungstitel. Ein dritter und jeder weitere Titel erscheint vollständig auf dem Anlagenblatt.
Vorpfändung ohne Titel
Beschränkt sich der Auftrag auf die Vorpfändung (§ 845 ZPO – Paket „Vorpfändung zustellen" bzw. nur Modul K, daneben höchstens die Zustellung der Vorpfändungsbenachrichtigung und Hinweise an den Gerichtsvollzieher), ist kein Vollstreckungstitel erforderlich. Der Assistent zeigt in diesem Schritt bei fehlendem Titel deshalb nur einen Hinweis; erst in der Zusammenfassung (Schritt 8) wird die Ablage gesperrt, wenn der Auftrag über die Vorpfändung hinausgeht und kein Titel angegeben ist.
Schritt 4 – Forderung¶
Wählen Sie ein Forderungskonto der Akte, einen Stichtag und die Verrechnungsart (§ 367 BGB oder älteste Forderung zuerst) und lassen Sie die offenen Forderungen berechnen. Zu jeder Position ordnen Sie einen Block der Forderungsaufstellung zu (Hauptforderung, Unterhalt, Kosten im Vollstreckungsbescheid, vorgerichtliche Kosten, festgesetzte Kosten, bisherige Vollstreckungskosten oder „nicht aufnehmen"). Alternativ tragen Sie die Forderungsaufstellung manuell ein.
Reichen die Plätze des Vordrucks nicht für alle Positionen, verteilt der Assistent sie auf mehrere Exemplare der Forderungsaufstellung und zeigt dazu Hinweise an – insbesondere, wenn mehrere Zinszeiträume zu einer Zeile zusammengefasst wurden und deshalb eine Zinsberechnung als Anlage beizufügen ist, oder wenn die Zinsen einer Position auf die bisherigen Vollstreckungskosten entfallen, weil der Vordruck dafür keine eigene Zinszeile vorsieht. Lesen und beachten Sie diese Hinweise, bevor Sie fortfahren.
Über „Kosten dieses Auftrags berechnen" ermittelt der Assistent die Rechtsanwaltskosten nach RVG für diesen Vollstreckungsauftrag anhand der bereits erfassten Forderung.
Schritt 5 – Aufträge¶
Wählen Sie eines der vorbereiteten Pakete (Standardauftrag, Nur Vermögensauskunft, Verhaftung, Vorpfändung zustellen oder Aufenthaltsermittlung) oder stellen Sie die Module einzeln zusammen. Sobald Sie ein Modul von Hand an- oder abwählen, wechselt die Auswahl automatisch auf „Individuell". Beim Abwählen eines bereits ausgefüllten Moduls bzw. beim Wechsel des Pakets fragt der Assistent nach, bevor er Angaben entfernt.
Das Paket „Standardauftrag" setzt das Einverständnis mit einer Zahlungsvereinbarung (monatliche Teilbeträge, Abweichung nach dem Ermessen des Gerichtsvollziehers) sowie die drei Drittauskünfte (Rentenversicherung, Bundeszentralamt für Steuern, Kraftfahrt-Bundesamt) – Sie können jede dieser Vorbelegungen in Schritt 6 nachträglich ändern.
Ihre Modulauswahl bleibt erhalten, auch wenn Sie den Assistenten schließen und später über „Bearbeiten" erneut öffnen – das gilt auch für ein angekreuztes Modul, zu dem Sie noch keine Angaben gemacht haben.
Schritt 6 – Details¶
Hier füllen Sie die Einzelangaben der in Schritt 5 gewählten Module aus (Zustellung, Gütliche Erledigung, Abnahme der Vermögensauskunft, Erlass eines Haftbefehls, Verhaftung, Vorpfändung, Pfändung und Verwertung, Ermittlung des Aufenthaltsorts, Einholung von Auskünften Dritter, weitere Aufträge, Reihenfolge der Aufträge, Hinweise). Der Assistent zeigt dabei Hinweise an, etwa wenn Sie eine Vermögensauskunft nach einem Pfändungsversuch beauftragen, ohne zugleich eine Pfändung zu beauftragen. Haben Sie ein Modul in Schritt 5 angekreuzt, aber noch keine seiner Angaben ausgefüllt, weist der Assistent darauf hin, dass dieses Modul ohne weitere Eingaben nicht im Formular erscheint.
Schritt 7 – Übermittlung¶
Erfassen Sie den Empfänger (Gerichtsvollzieher oder Verteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts) – der Assistent schlägt ihn anhand der Postleitzahl des ersten Schuldners vor –, Ort und Datum des Auftrags sowie die Namen der Auftraggeber für die Unterschrift. Wählen Sie außerdem die Übermittlungsart für elektronisch übersandte Titel, die weiteren Anlagen (Modul D) und die abzugebenden Versicherungen (Modul E).
Zu den Versicherungen zeigt der Assistent einen Prüfhinweis: Bitte prüfen Sie selbst, ob die Voraussetzungen der gewählten Versicherung nach der ab 01.10.2026 geltenden Rechtslage vorliegen – der Assistent trifft dazu keine automatische Rechtsaussage.
Schritt 8 – Vorschau & Ablage¶
Der Assistent fasst offene Pflichtangaben (rot) und Hinweise (gelb) mit einem Sprung zum jeweiligen Schritt zusammen. Über „Vorschau erzeugen" sehen Sie das Formular vorab, ohne es abzulegen. Über „In Akte ablegen" erzeugt der Assistent das endgültige PDF und legt es als Dokument in der Akte ab; das Formular erscheint danach in der Liste als „erzeugt". Die Erfolgsmeldung nennt den Titel des abgelegten Dokuments und dessen Seitenzahl. Konnte ein Wert nicht vollständig in sein Feld gedruckt werden, meldet der Assistent dies mit der betroffenen Anlage und Feldbezeichnung, damit Sie den vollständigen Text als Anlage nachreichen können.
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen¶
Über die Schaltfläche „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen" öffnen Sie einen Assistenten mit acht Schritten, der den Antrag (Anlage 4), den Beschlussentwurf (Anlage 5) und die Forderungsaufstellung (Anlage 7) der ZVFV erzeugt. Wie beim Vollstreckungsauftrag werden Ihre Eingaben fortlaufend zwischengespeichert.
Sie müssen nicht bei null anfangen: Über „Als Grundlage für PfÜB" bei einem bereits erfassten Vollstreckungsauftrag (GV-Auftrag) übernimmt der Assistent Gläubiger, Schuldner, Titel, die Forderungsaufstellung (ohne die Teile, die die Forderungsaufstellung zum PfÜB-Antrag – Anlage 7 – nicht kennt, etwa den Unterhalt oder den zweiten RVG-Block) und die Namen der Antragsteller für die Unterschrift als neuen PfÜB-Entwurf. Die Kontaktdaten des Antragstellers und der Ort übernimmt der Assistent dabei NICHT aus dem GV-Auftrag (der kennt diese Angaben nicht), sondern – wie bei einem ganz neuen Antrag – aus Ihrer aktuellen Kanzlei-Vorbelegung. Über „Als Grundlage verwenden" bei einem bereits erfassten Antrag PfÜB übernimmt er zusätzlich auch die PfÜB-eigenen Angaben (Drittschuldner, Ansprüche, Gericht, Kontaktdaten des Antragstellers).
Schritte 1 und 2 – Gläubiger, Schuldner¶
Wie beim Vollstreckungsauftrag erfassen Sie in Schritt 1 die Gläubiger samt Kontaktdaten des Antragstellers und in Schritt 2 die Schuldner; auch hier sind die Beteiligten der Akte vorbelegt, weitere übernehmbar, die Kanzlei ist standardmäßig Bevollmächtigter jedes Gläubigers, und die Ziffern werden automatisch vorbelegt (s. o.).
Das amtliche Formular hat auch hier nur einen Platz für den Gläubiger und einen Platz für den Schuldner im Beschlussentwurf (Anlage 5); weitere Personen erscheinen vollständig auf einem Anlagenblatt. Der Antrag selbst (Anlage 4) nennt dagegen ausschließlich den ersten Schuldner – bei mehreren Schuldnern weist der Assistent ausdrücklich darauf hin, dass die weiteren Schuldner nur im Beschlussentwurf bzw. auf dessen Anlagenblatt stehen.
Schritt 3 – Titel¶
Wie beim Vollstreckungsauftrag erfassen Sie die Vollstreckungstitel, wahlweise aus dem letzten Formular dieser Akte oder aus einem verknüpften Mahnverfahren. Auch hier hat das amtliche Formular zwei Plätze; ein dritter und jeder weitere Titel erscheint auf dem Anlagenblatt.
Schritt 4 – Forderung¶
Die Forderungsberechnung funktioniert wie beim Vollstreckungsauftrag (Konto, Stichtag, Verrechnungsart, Block-Zuordnung je Position, „Kosten dieses Auftrags berechnen"). Die Forderungsaufstellung für den PfÜB (Anlage 7) hat gegenüber der des Vollstreckungsauftrags zwei Besonderheiten:
- Sie hat nur einen Platz für die Rechtsanwaltskosten dieses Auftrags (keine gesonderte Zeile für eine vorangegangene Maßnahme).
- Sie trägt zusätzlich ein eigenes Feld für die Gerichtskosten dieses Verfahrens (Gebühr nach Kostenverzeichnis Nr. 2111 GKG). Der Assistent berechnet diesen Betrag nicht automatisch – tragen Sie ihn selbst ein. Bleibt das Feld leer, weist der Assistent in Schritt 6 (Ansprüche) darauf hin.
Schritt 5 – Drittschuldner¶
Erfassen Sie die Drittschuldner, gegen die sich die Pfändung richtet (z. B. Arbeitgeber, Bank). Sie übernehmen sie wahlweise aus den Beteiligten der Akte – vorrangig über die Beteiligtenrolle „Drittschuldner", danach über die übrigen Beteiligten der Akte – oder erfassen sie von Hand. Bei von Hand erfassten Drittschuldnern, die noch nicht als Beteiligter in der Akte geführt werden, bietet der Assistent die Option „Als Beteiligten (Drittschuldner) in die Akte übernehmen" an.
Zu jedem Drittschuldner wählen Sie eine Kategorie (Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Finanzamt, Kreditinstitut, Bausparkasse, Versicherung, Sonstige). Die Kategorie steuert im nächsten Schritt den Modulvorschlag: Der Assistent schlägt anhand der Kategorie automatisch das passende Anspruchsmodul vor (z. B. Arbeitgeber → Modul E, Kreditinstitut → Modul H) sowie – soweit einschlägig – eine passende Anordnung nach Modul M (z. B. Herausgabe von Lohnabrechnungen beim Arbeitgeber). Ohne Kategorie weist der Assistent darauf hin, dass ihr die Vorschläge fehlen.
Das amtliche Formular hat drei Plätze für Drittschuldner; ein vierter und jeder weitere Drittschuldner erscheint vollständig auf einem Anlagenblatt.
Schritt 6 – Ansprüche¶
Hier füllen Sie die Einzelangaben der Anspruchsmodule (E–K: Arbeitgeber, Agentur für Arbeit/Versicherungsträger/Versorgungseinrichtung, Finanzamt, Kreditinstitut, Bausparkasse, Versicherungsgesellschaft, weitere Forderungen und Rechte) sowie die Anordnungen nach Modul L (Überweisung zur Einziehung bzw. an Zahlungs statt) und Modul M (z. B. Herausgabe von Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Sparbüchern oder Kontoauszügen durch den jeweiligen Drittschuldner) aus. Der Assistent zeigt Hinweise an, unter anderem wenn ein Drittschuldner noch kein Anspruchsmodul hat, wenn Modul F gewählt ist, aber kein Träger angekreuzt wurde, oder wenn die Gerichtskosten aus Schritt 4 noch fehlen.
Im selben Schritt finden Sie außerdem den Abschnitt „Sonderanträge (Module N–S)" – s. „Unterhalt und Sonderanträge" weiter unten.
Schritt 7 – Gericht, Kosten, Übermittlung¶
Erfassen Sie das Vollstreckungsgericht – der Assistent schlägt es anhand der Postleitzahl des ersten Schuldners vor –, die Art des Beschlusses (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder nur Pfändungsbeschluss), die Bankverbindung für die Überweisung (auch hier mit einem Knopf für die Kanzleikonto-Daten – bevorzugt das Fremdgeldkonto), die Kostenmarke sowie die weiteren Anträge (unter anderem Prozesskostenhilfe für den Gläubiger). Wählen Sie außerdem Ort und Datum, die Namen der Auftraggeber für die Unterschrift, die Übermittlungsart, die weiteren Anlagen und die abzugebenden Versicherungen nach § 752a Absatz 1 ZPO (ordnungsgemäße Bevollmächtigung) und § 829a Absatz 3 Nummer 1 und 2 ZPO (elektronisch übermittelte Dokumente stimmen mit den Schriftstücken überein; wird bei Übermittlungsart „beigefügt" vorgeschlagen, solange nicht von Hand abgewählt) – auch hier mit Prüfhinweis: Bitte prüfen Sie selbst, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Schritt 8 – Vorschau & Ablage¶
Wie beim Vollstreckungsauftrag fasst der Assistent offene Pflichtangaben und Hinweise mit einem Sprung zum jeweiligen Schritt zusammen, bietet eine Vorschau ohne Ablage an und legt über „In Akte ablegen" das endgültige PDF als Dokument in der Akte ab.
Unterhalt und Sonderanträge¶
Unterhaltsrückstände. In Schritt 4 (Forderung) ordnen Sie jeder Position weiterhin einen Block zu – neu ist die Option „Unterhaltsrückstand (Anlage 8)": Positionen mit dieser Zuordnung erscheinen NICHT auf der gewöhnlichen Forderungsaufstellung (Anlage 7), sondern auf einer eigenen, zweiten Aufstellung – der „Aufstellung von Forderungen bei der Vollstreckung von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen" (Anlage 8). Reichen die zwei Plätze eines Exemplars nicht aus, verteilt der Assistent auf mehrere Exemplare – genau wie bei der gewöhnlichen Forderungsaufstellung, nur als eigene, parallele Liste mit eigener laufender Nummer. Zu jedem Exemplar tragen Sie zusätzlich den Unterhaltsberechtigten (Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie die Ziffern von Schuldner und Vollstreckungstitel ein, unter denen diese im Hauptformular geführt werden.
Renten. Sowohl die gewöhnliche Forderungsaufstellung (Anlage 7, Abschnitt „Rente aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit") als auch die Unterhaltsaufstellung (Anlage 8, Abschnitte „Statische Unterhaltsrente" und „Dynamisierte Unterhaltsrente") sehen eigene Renten-Abschnitte vor. Betrag, Turnus, Beginn und – bei der dynamisierten Rente – Altersstufen mit Prozentsatz des Mindestunterhalts sowie Kindergeld-Anrechnung tragen Sie selbst ein; der Assistent errechnet keinen dieser Beträge automatisch.
Sonderanträge (Module N–S). Im Schritt „Ansprüche" finden Sie unterhalb der Anspruchsmodule E–K einen eigenen Abschnitt „Sonderanträge (Module N–S)": Berechnung des pfändbaren Teils bei zusammengerechnetem Gesamteinkommen (Modul N, drei unabhängige Varianten), Angaben zu Unterhaltspflichten und persönlichen Verhältnissen des Schuldners (Modul O, bis zu drei Unterhaltsberechtigte), Angaben über Einkünfte von Unterhaltsberechtigten (Modul P, Ehegatte/eingetragener Lebenspartner und bis zu drei Kinder) sowie die Antragskästchen für Pfändungen nach § 850d ZPO (Modul Q), die (teilweise) Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten nach § 850c Absatz 6 ZPO (Modul R) und die Pfändbarkeit bei Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nach § 850f Absatz 2 ZPO (Modul S). Bei den Modulen Q, R und S tragen Sie jeweils nur das Antragskästchen und die Schuldner-Ziffer ein – die eigentliche gerichtliche Entscheidung („Vom Gericht auszufüllen") lässt der Assistent bewusst leer, dafür ist kein Formularfeld vorgesehen.
Textvorlagen¶
In Textvorlagen (Schriftsätze) steht für den ersten Drittschuldner der
Platzhalter {{drittschuldner1}} zur Verfügung – wie bei den übrigen
Beteiligtenrollen der Akte.
Berechtigungen¶
Den Tab „Zwangsvollstreckung" sehen alle Benutzer mit Lesezugriff auf die Akte – mit Ausnahme von Mandanten. Für das Erstellen, Bearbeiten und Löschen von Formularen sowie zum Öffnen des Assistenten benötigen Sie zusätzlich ein Bearbeitungsrecht an der Akte; ohne dieses Recht steht in der Formularliste nur „PDF öffnen" für bereits erzeugte Dokumente zur Verfügung.